Autochthone Gehölze und ihre Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in
 der Landschaft

 Nach § 20 d, Absatz 2, Bundesnaturschutzgesetz kann das Ausbringen von gebietsfremden Pflanzen
 in der freien Landschaft untersagt werden, wenn die Gefahr einer Verfälschung der heimischen Tier-
 und Pflanzenwelt nicht auszuschließen ist. Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist die bei der
 UN-Konferenz 1992 in Rio de Janeiro beschlossene "Übereinkunft zur Erhaltung der biologischen
 Vielfalt".

 Auf drei Ebenen ist die biologische Vielfalt (Biodiversität) zu bewahren:


       - als Vielfalt der Lebensräume
       - als Vielfalt der Arten
       - als innerartliche Vielfalt.

 Um diesem Anspruch aus naturschutzfachlicher Sicht gerecht zu
 werden, ist es notwendig geworden, autochthones (gebietshei-
 misches) Pflanzgut zu verwenden. Mit steigender Tendenz wird
 diese Forderung durch entsprechende Vorgaben in Förderricht-
 linien und Kulturlandschaftsprogrammen der einzelnen Länder
 umgesetzt und unterstützt.

 Wildpflanzen werden in unseren fast ausschließlich anthropogen beeinflussten Kulturräumen immer
 mehr auf wenige Naturräume zurückgedrängt. Nur dort können sie sich im Gegensatz zu Kulturräumen
 noch selbstständig und ungestört vermehren. Um dieses Genpotenzial für die vom Menschen
 beeinflussten Kulturräume zu erhalten, ist es deshalb eine vordringliche Aufgabe für Baumschulen
 geworden, autochthone (gebietsheimische) Wildpflanzen aus Naturräumen zu beernten und
 nachzuziehen.


 "Pflanzen sind dann autochthon", ...
 ... wenn sie aus Samen wildwachsender Stammpflanzen vermehrt
 wurden. Autochthon (griechisch: auto = selbst, chthon = Erde;
 am Fundort entstanden, bodenständig) sind Pflanzen dort, wo seit
 langem ihre wildwachsenden Stammpflanzen leben bzw. lebten. In
 den verschiedenen Naturräumen haben sich diese Wildpflanzen
 im Laufe einer jahrtausendelangen Entwicklung an ihre Umweltbe-
 dingungen angepasst. Abhängig von Klima, Höhenlage, Feuchtig-
 keits- und Bodenverhältnissen zeichnen sich diese Pflanzen durch

 eine regionaltypische genetische Ausstattung aus.
 In Anlehnung an ökologische Grundeinheiten wurden für das Bundes-
 gebiet neun Herkunftsgebiete für autochthone (gebietsheimische)
 Gehölze in Deutschland ausgeschieden.

                                                            ... weiter Herkunftsgebietskarte für autochthone Gehölze

 Organisierte und kontrollierte Anzuchten von autochthonen Gehölzen ...
 
...finden nach unserem Kenntnisstand bislang in den (und für die)  Ländern Bayern, Brandenburg und
 Baden-Württemberg  (jedoch nach unterschiedlichen Regelwerken) statt.

 In Bayern hat sich zu diesem Zweck die "Erzeugergemeinschaft
 autochthoner Baumschul-Erzeugnisse (EAB)" gegründet, die nach
 strengen Ernte- und Anzuchtregeln arbeitet und über einen unab-
 hängigen Zertifizierer ein Zertifikat für verkaufsfertige Gehölze dann
 erstellt, wenn die Gehölzanzucht einer strengen Überprüfung der
  Verfahrensregeln standgehalten hat.

  ... weiter zur EAB (Erzeugergemeinschaft für autochthone
  Baumschulerzeugnisse in Bayern)


 In Baden Württemberg erfolgt eine kontrollierte Saatguternte gebietsheimischer Gehölze in
 ausgewählten Erntebeständen. Diese werden von Naturschutzfachkräften des amtlichen
 Naturschutzes in Zusammenarbeit mit Herrn Thomas Breunig, Institut für Botanik und Landschafts-
 kunde, auf ihre Verwendbarkeit überprüft. Eine Erzeugergemeinschaft bestehend aus 15 Baumschul-
 betrieben Baden-Württembergs wurde in 2008 gegründet. In Anlehnung an die bayerische EAB wird
 auch hier eine Zertifizierung und eine Zertifikatserteilung über eine unabhängige Einrichtung für jede
 ausgelieferte Pflanzenpartie vorgenommen.

 Die Regelungen in beiden Ländern beinhalten sowohl die Strauch-, als auch die Baumarten (zu
 den Baumarten  lesen Sie bitte das nächste Kapitel). 

 Das Land Brandenburg hat die Verwendung von autochthonen Gehölzen per Erlass geregelt.

 Die Anzucht von autochthonen Gehölzen für Bayern findet bei der Baumschule Karl Schlegel im
 bayerischen Betrieb Elsendorf, Landkreis Kelheim, statt. Gebietsheimische Gehölze für Baden-
 Württemberg werden im Hauptbetrieb Riedlingen, Landkreis Biberach (Württemberg), angezogen.

Anzucht baumartiger Gehölze aus herkunftsgesichertem Ausgangsmaterial nach den Vorgaben
des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG)

Neben den autochthonenen bzw. gebietsheimischen Straucharten
ziehen eine Reihe von süddeutschen Baumschulen auch herkunfts-
gesicherte aufrecht wachsende Gehölze (Baumarten) an. Beim
Ausgangsmaterial für diese Baumarten handelt es sich um aus-
gewähltes Vermehrungsgut, das entsprechend den Regeln des
Forstvermehrungsgutgesetzes (bis Dez. 2000 Gesetz über forstliches
Saat-
 u. Pflanzgut - FSaatG) aus amtlich anerkannten Ernte-Beständen
stammt. Diese Betriebe sind nach den Bestimmungen des
FoVG amtlich registriert und zugelassen. Ernte, Anzucht und Verkauf
 dieser  Baumarten im Forstpflanzenstadium unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen, deren
 Einhaltung durch die Kontrollbehörden der Landesforstverwaltung laufend überprüft werden. Aus
 diesen überprüften Jungpflanzen stammt das Ausgangsmaterial zur Produktion von stärkeren
 Pflanzenqualitäten bis hin zu dreimal verschulten Hochstämmen.

 Für die Identitätsangaben wird zunächst die fünfstellige Herkunftsnummer aus dem  Forstpflanzen-
 stadium des Ausgangsmaterials zur Anzucht stärkerer Qualitäten bis zum Hochstamm weitergeführt.
 Diese Herkunftsnummern sind nicht identisch mit den Herkunftsgebietsnummern aus der Herkunfts-
 gebietskarte für autochthone Gehölze, da bei einigen Baumarten deren ökologische Gebietseinteilung
 klein
räumiger ausgeschieden wurde. Mittelfristig soll bei Ausgangsmaterial, das aus Ernten nach dem
 FoVG stammt, neben der Herkunftsnummer auch die Stammzertifikatsnummer den Produktions- und
 Vertriebsprozeß begleiten.

Was gibt es - was gibt es nicht
Vorausgesetzt Sie anerkennen die vorgestellten Regelwerke für
Baden-Württemberg und Bayern sowie nach dem FoVG bzw.
FsaatG (bei Baumarten) und akzeptieren bei Engpässen auch
flexibel benachbarte Naturräume als Ersatzherkünfte, lässt das 
Angebot an autochthonen Gehölzen immer weniger Wünsche
offen. Für autochthone (gebietsheimische) Gehölze unterscheiden
sich lediglich die Regelwerke für deren Anzucht und die Art des
Herkunftsnachweises:


 Bayern:
 
Nachweis der Autochthonie, sowohl für Strauch- als auch für Baum-Arten, mit Angabe der
 Herkunftsnummer gemäss der Herkunftsgebietskarte auf allen Auftrags- und Lieferpapieren und
 Bestätigung der korrekten Angaben per Zertifikat der unabhängigen Zertifizierungseinrichtung.  
 
 Baden-Württemberg:
 
Nachweis der Autochthonie für Strauch-Arten mit Angabe der Herkunftsnummer gemäss der
 Herkunftsgebietskarte, für baumartig wachsende Gehölze mit der Herkunftsnummer gemäss FoVG
 auf allen Auftrags- und Lieferpapieren und Bestätigung der korrekten Angaben per Zertifikat der
 unabhängigen Zertifizierungseinrichtung.  

 Engpässe: 
 Einige Gehölzarten bereiten immer noch Schwierigkeiten in der autochthonen Nachzucht.
 Diese Schwierigkeiten sind zumeist begründet mit fehlenden und unzureichenden Erntebe-
 ständen (Corylus avellana), Bastardisierung der Arten innerhalb von Erntebeständen (Salix-
 Arten), überwiegend vegetativer Vermehrung (Liguster, Salix) oder auch zu geringer Nach-
 frage nach kleinsträumig auftretenden Sippen (Crataegus Sippen, Rosa-Sippen).

 Gründe und Beispiele für die fehlende Anzucht einzelner autochthoner Gehölzarten:

 Für landschaftspflegerische und naturschutzfachliche Ziele einer Gehölzpflanzung (Ufersicherung,
 Gliederung der Feldflur, Abschirmung sensibler Biotope usw.) ist die Pflanzung von Zwerg-, Halb-
 und Kleinsträuchern oft nicht notwendig. Diese Gehölze stellen sich in der Regel bei geeigneten
 Standortverhältnissen spontan ein (Heidelbeere - Vaccinium myrtillus, Stachelbeere - Ribes uva-
 crispa, Himbeere - Rubus idaeus). Deshalb ist auch die Nachfrage für diese Gehölze äußerst 
 gering, was zur Folge hat, dass in den Baumschulen auch keine Anzucht erfolgt. Dies gilt auch für
 die folgenden Beispiele:
 Seltene Gehölzarten sollen aus naturschutzfachlicher Sicht weiterhin selten bleiben und die be-
 sondere Standortsituation und floristische Eigenart an ihren Wuchsorten anzeigen. Sie sind in der
 Regel an Sonderstandorte gebunden oder sind deshalb selten, weil sie am Rande ihres Areals
 wachsen, wo die Wuchsbedingungen für sie nicht mehr optimal sind.
 Pflanzenarten, die nach der Entdeckung Amerikas (Neophyten) bei uns eingewandert sind oder
 eingeschleppt wurden, sollen nicht zusätzlich in ihrer Ausbreitung gefördert werden. Von ihnen
 können Gefährdungen für die heimische Gehölzflora und ihre Lebensgemeinschaften ausgehen
 (z.B. Späte Traubenkirsche - Prunus serotina, Robinie - Robinia pseudoacacia).

Herkunftsgebiete für autochthone
Gehölze in Deutschland

1 Nordwestdeutsches Tiefland
2 Nordostdeutsches Tiefland
3 Mittel-und Ostdeutsches Tief-und Hügelland
4 Westdeutsches Bergland
5 Südostdeutsches Bergland
6 Oberrheingraben
7 Süddeutsches Hügel-und Bergland
8 Schwäbische und Fränkische Alb
9 Alpen und Alpenvorland

Literaturhinweise:

 Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umwelt-
 fragen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (2001): Autochthone
 Gehölze - Verwendung bei Pflanzmaßnahmen; 1. Auflage

 Erzeugergemeinschaft autochthoner Baumschulerzeugnisse in
 Bayern (2000): Autochthone Pflanzen für Bayern - Ursprung,
 Aufzucht, Kontrolle und Verwendung; eine Information der EAB

 Maethe H. & Schmidt P.A. (1995): Autochthone Gehölze - praktikable
 Lösung scheint in Sicht; Deutsche Baumschule 47, 7:317

 Reif A. & Aulig W. (1993): Künstliche Neupflanzung naturnaher
 Hecken; Naturschutz & Landschaftsplanung 25, 3:85-93

 Schmidt P.A. & Wilhelm E.-G. (1995): Die einheimische Gehölzflora -
 ein Überblick; Beiträge zur Gehölzkunde, Rinteln, 50-75

 Schmitt H.-P. & Woike M. (1995): Heimische Baum- und Straucharten
 tolerieren Fremdeinflüsse besser; Deutsche Baumschule 47,
 2:86-89

Timmermann G. & Müller T. (1994): Wildrosen und Weißdorne,
 Landschaftsgerechte Sträucher und Bäume - 144 Seiten; 28 Tafeln;
 Schwäbischer Alb-Verein, Stuttgart

 Wahrenburg A., Bohne H.U. & Spethmann W. (1994): Möglichkeiten und Grenzen für die Verwendung
 von einheimischen und nichteinheimischen Gehölzen; Gehölzforschung, Hannover 2:1-122

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