Nach § 20 d, Absatz 2, Bundesnaturschutzgesetz kann das Ausbringen von gebietsfremden Pflanzen
in der freien Landschaft untersagt werden, wenn die Gefahr einer Verfälschung der heimischen Tier-
und Pflanzenwelt nicht auszuschließen ist. Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist die bei der
UN-Konferenz 1992 in Rio de Janeiro beschlossene "Übereinkunft zur Erhaltung der biologischen
Vielfalt".
Auf drei Ebenen ist die biologische Vielfalt (Biodiversität) zu bewahren:

- als Vielfalt der Lebensräume
- als Vielfalt der Arten
- als innerartliche Vielfalt.
Um diesem Anspruch aus naturschutzfachlicher Sicht gerecht zu
werden, ist es notwendig geworden, autochthones (gebietshei-
misches) Pflanzgut zu verwenden. Mit steigender Tendenz wird
diese Forderung durch entsprechende Vorgaben in Förderricht-
linien und Kulturlandschaftsprogrammen der einzelnen Länder
umgesetzt und unterstützt.
Wildpflanzen werden in unseren fast ausschließlich anthropogen beeinflussten Kulturräumen immer
mehr auf wenige Naturräume zurückgedrängt. Nur dort können sie sich im Gegensatz zu Kulturräumen
noch selbstständig und ungestört vermehren. Um dieses Genpotenzial für die vom Menschen
beeinflussten Kulturräume zu erhalten, ist es deshalb eine vordringliche Aufgabe für Baumschulen
geworden, autochthone (gebietsheimische) Wildpflanzen aus Naturräumen zu beernten und
nachzuziehen.

"Pflanzen sind dann autochthon", ...
Organisierte und kontrollierte Anzuchten von autochthonen Gehölzen ...
...finden nach unserem Kenntnisstand bislang in den (und für die) Ländern Bayern, Brandenburg und
Baden-Württemberg (jedoch nach unterschiedlichen Regelwerken) statt.
In Bayern hat sich zu diesem Zweck die "Erzeugergemeinschaft
autochthoner Baumschul-Erzeugnisse (EAB)" gegründet, die nach
strengen Ernte- und Anzuchtregeln arbeitet und über einen unab-
hängigen Zertifizierer ein Zertifikat für verkaufsfertige Gehölze dann
erstellt, wenn die Gehölzanzucht einer strengen Überprüfung der
Verfahrensregeln standgehalten hat.
... weiter zur EAB (Erzeugergemeinschaft für autochthone
Baumschulerzeugnisse in Bayern)
In Baden Württemberg erfolgt eine kontrollierte Saatguternte gebietsheimischer Gehölze in
ausgewählten Erntebeständen. Diese werden von Naturschutzfachkräften des amtlichen
Naturschutzes in Zusammenarbeit mit Herrn Thomas Breunig, Institut für Botanik und Landschafts-
kunde, auf ihre Verwendbarkeit überprüft. Eine Erzeugergemeinschaft bestehend aus 15 Baumschul-
betrieben Baden-Württembergs wurde in 2008 gegründet. In Anlehnung an die bayerische EAB wird
auch hier eine Zertifizierung und eine Zertifikatserteilung über eine unabhängige Einrichtung für jede
ausgelieferte Pflanzenpartie vorgenommen.
Die Regelungen in beiden Ländern beinhalten sowohl die Strauch-, als auch die Baumarten (zu
den Baumarten lesen Sie bitte das nächste Kapitel).
Das Land Brandenburg hat die Verwendung von autochthonen Gehölzen per Erlass geregelt.
Die Anzucht von autochthonen Gehölzen für Bayern findet bei der Baumschule Karl Schlegel im
bayerischen Betrieb Elsendorf, Landkreis Kelheim, statt. Gebietsheimische Gehölze für Baden-
Württemberg werden im Hauptbetrieb Riedlingen, Landkreis Biberach (Württemberg), angezogen.

Anzucht baumartiger Gehölze aus herkunftsgesichertem Ausgangsmaterial nach den Vorgaben
des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG)
Neben den autochthonenen bzw. gebietsheimischen Straucharten
ziehen eine Reihe von süddeutschen Baumschulen auch herkunfts-
gesicherte aufrecht wachsende Gehölze (Baumarten) an. Beim
Ausgangsmaterial für diese Baumarten handelt es sich um aus-
gewähltes Vermehrungsgut, das entsprechend den Regeln des
Forstvermehrungsgutgesetzes (bis Dez. 2000 Gesetz über forstliches
Saat- u. Pflanzgut - FSaatG) aus amtlich anerkannten Ernte-Beständen
stammt. Diese Betriebe sind nach den Bestimmungen des
FoVG amtlich registriert und zugelassen. Ernte, Anzucht und Verkauf
dieser Baumarten im Forstpflanzenstadium unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen, deren
Einhaltung durch die Kontrollbehörden der Landesforstverwaltung laufend überprüft werden. Aus
diesen überprüften Jungpflanzen stammt das Ausgangsmaterial zur Produktion von stärkeren
Pflanzenqualitäten bis hin zu dreimal verschulten Hochstämmen.
Für die Identitätsangaben wird zunächst die fünfstellige Herkunftsnummer aus dem Forstpflanzen-
stadium des Ausgangsmaterials zur Anzucht stärkerer Qualitäten bis zum Hochstamm weitergeführt.
Diese Herkunftsnummern sind nicht identisch mit den Herkunftsgebietsnummern aus der Herkunfts-
gebietskarte für autochthone Gehölze, da bei einigen Baumarten deren ökologische Gebietseinteilung
kleinräumiger ausgeschieden wurde. Mittelfristig soll bei Ausgangsmaterial, das aus Ernten nach dem
FoVG stammt, neben der Herkunftsnummer auch die Stammzertifikatsnummer den Produktions- und
Vertriebsprozeß begleiten.

Was gibt es - was gibt es nicht
Vorausgesetzt Sie anerkennen die vorgestellten Regelwerke für
Baden-Württemberg und Bayern sowie nach dem FoVG bzw.
FsaatG (bei Baumarten) und akzeptieren bei Engpässen auch
flexibel benachbarte Naturräume als Ersatzherkünfte, lässt das
Angebot an autochthonen Gehölzen immer weniger Wünsche
offen. Für autochthone (gebietsheimische) Gehölze unterscheiden
sich lediglich die Regelwerke für deren Anzucht und die Art des
Herkunftsnachweises:
Bayern:
Nachweis der Autochthonie, sowohl für Strauch- als auch für Baum-Arten, mit Angabe der
Herkunftsnummer gemäss der Herkunftsgebietskarte auf allen Auftrags- und Lieferpapieren und
Bestätigung der korrekten Angaben per Zertifikat der unabhängigen Zertifizierungseinrichtung.
Baden-Württemberg:
Nachweis der Autochthonie für Strauch-Arten mit Angabe der Herkunftsnummer gemäss der
Herkunftsgebietskarte, für baumartig wachsende Gehölze mit der Herkunftsnummer gemäss FoVG
auf allen Auftrags- und Lieferpapieren und Bestätigung der korrekten Angaben per Zertifikat der
unabhängigen Zertifizierungseinrichtung.
Engpässe:
Einige Gehölzarten bereiten immer noch Schwierigkeiten in der autochthonen Nachzucht.
Diese Schwierigkeiten sind zumeist begründet mit fehlenden und unzureichenden Erntebe-
ständen (Corylus avellana), Bastardisierung der Arten innerhalb von Erntebeständen (Salix-
Arten), überwiegend vegetativer Vermehrung (Liguster, Salix) oder auch zu geringer Nach-
frage nach kleinsträumig auftretenden Sippen (Crataegus Sippen, Rosa-Sippen).

Gründe und Beispiele für die fehlende Anzucht einzelner autochthoner Gehölzarten:
Für landschaftspflegerische und naturschutzfachliche Ziele einer Gehölzpflanzung (Ufersicherung,
Gliederung der Feldflur, Abschirmung sensibler Biotope usw.) ist die Pflanzung von Zwerg-, Halb-
und Kleinsträuchern oft nicht notwendig. Diese Gehölze stellen sich in der Regel bei geeigneten
Standortverhältnissen spontan ein (Heidelbeere - Vaccinium myrtillus, Stachelbeere - Ribes uva-
crispa, Himbeere - Rubus idaeus). Deshalb ist auch die Nachfrage für diese Gehölze äußerst
gering, was zur Folge hat, dass in den Baumschulen auch keine Anzucht erfolgt. Dies gilt auch für
die folgenden Beispiele:
Seltene Gehölzarten sollen aus naturschutzfachlicher Sicht weiterhin selten bleiben und die be-
sondere Standortsituation und floristische Eigenart an ihren Wuchsorten anzeigen. Sie sind in der
Regel an Sonderstandorte gebunden oder sind deshalb selten, weil sie am Rande ihres Areals
wachsen, wo die Wuchsbedingungen für sie nicht mehr optimal sind.
Pflanzenarten, die nach der Entdeckung Amerikas (Neophyten) bei uns eingewandert sind oder
eingeschleppt wurden, sollen nicht zusätzlich in ihrer Ausbreitung gefördert werden. Von ihnen
können Gefährdungen für die heimische Gehölzflora und ihre Lebensgemeinschaften ausgehen
(z.B. Späte Traubenkirsche - Prunus serotina, Robinie - Robinia pseudoacacia).


Literaturhinweise:
Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umwelt-
fragen, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (2001): Autochthone
Gehölze - Verwendung bei Pflanzmaßnahmen; 1. Auflage
Erzeugergemeinschaft autochthoner Baumschulerzeugnisse in
Bayern (2000): Autochthone Pflanzen für Bayern - Ursprung,
Aufzucht, Kontrolle und Verwendung; eine Information der EAB
Maethe H. & Schmidt P.A. (1995): Autochthone Gehölze - praktikable
Lösung scheint in Sicht; Deutsche Baumschule 47, 7:317
Reif A. & Aulig W. (1993): Künstliche Neupflanzung naturnaher
Hecken; Naturschutz & Landschaftsplanung 25, 3:85-93
Schmidt P.A. & Wilhelm E.-G. (1995): Die einheimische Gehölzflora -
ein Überblick; Beiträge zur Gehölzkunde, Rinteln, 50-75
Schmitt H.-P. & Woike M. (1995): Heimische Baum- und Straucharten
tolerieren Fremdeinflüsse besser; Deutsche Baumschule 47,
2:86-89
Timmermann G. & Müller T. (1994): Wildrosen und Weißdorne,
Landschaftsgerechte Sträucher und Bäume - 144 Seiten; 28 Tafeln;
Schwäbischer Alb-Verein, Stuttgart
Wahrenburg A., Bohne H.U. & Spethmann W. (1994): Möglichkeiten und Grenzen für die Verwendung
von einheimischen und nichteinheimischen Gehölzen; Gehölzforschung, Hannover 2:1-122
